Vollmitgliedschaft:
- Das Vollmitglied erfüllt eine offizielle Aufgabe für den Verein nach Vorgabe des Vorstandes.
Die Anwesenheit bei Mitgliederversammlungen ist für Vollmitglieder verpflichtend.- Vollmitglieder sind auf der Mitgliederversammlung stimmberechtigt.
Fördermitgliedschaft:
- Das Fördermitglied geht keiner offiziellen Aufgabe im Auftrag des Vereins nach.
- Das Fördermitglied ist nicht auf der Mitgliederversammlung stimmberechtigt.
- Das Fördermitglied kann jedoch zu jeder Mitgliederversammlung Vorschläge zur Abstimmung einreichen und teilnehmen.
Ehrenmitgliedschaft:
- Das Ehrenmitglied muss keiner offiziellen Aufgbabe für den Verein nachkommen
- Das Ehrenmitglied ist auf der Mitgliederversammlung stimmberechtigt.
- Ehrenmitglieder werden vor der Mitgliederversammlung vorgeschlagen und von dieser gewählt. Es ist eine besondere Auszeichnung für Mitglieder die sich um den Verein verdient gemacht haben.